Garantieerklärung

Doors and parts gewährt auf ihre Produkte Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Für den Umfang dieser Garantieleistung gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Garantie für Tore

Auf alle NORMSTAHL Deckensektionaltore und Seitensektionaltore bis max. 2 Stellplätze (ausgenommen Schwingtore, Rolltore, Smart XL und Industrietore), die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt DOORS AND PARTS eine 10-jährige Garantie ab Rechnungsdatum(5 Jahre bei Rolltoren und 2 Jahre bei Schwingtoren, Industrietoren, Smart XL und Sonderanfertigungen außerhalb der Preisliste). Diese Garantie umfasst:

Teilegarantie

Produkte oder Teile davon, ausdrücklich auch Verschleißteile, die wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind, werden nach Wahl von DOORS AND PARTS unentgeltlich ausgebessert oder ersetzt. Die Kosten für den Aus- und Einbau sowie Kosten einer unverlangten Rücksendung werden nicht erstattet. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt, ausgetauschte Teile zurückzurufen.

Oberflächengewährleistung

Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland* eingebauten Torbeläge im endbeschichteten Originalfarbton erstreckt sich auf Haftung der Farbe sowie Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Farbänderungen, die im Lauf der Zeit auftreten können, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.

Garantie für Torantriebe

Auf NORMSTAHL-Torantriebe der Modellreihe Magic 600 und 1000, die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt DOORS AND PARTS eine 5-jährige Garantie auf die Antriebsmechanik und eine 2-jährige Garantie auf die Elektronik ab Rechnungsdatum.

Garantie für Verladetechnik

Auf NORMSTAHL Verladebrücken und Torabdichtungen die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt DOORS AND PARTS eine 2-jährige Garantie auf feststehende Teile und eine 2-jährige Garantie auf die Elektronik und auf bewegliche Teile ab Rechnungsdatum.

Garantieausschluss

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

a) Schäden durch äußere Einwirkungen oder Einwirkungen, insbesondere Montage durch Dritte.
b) Schäden oder Modifikationen an Holzeinfassungen und Verglasungen.
c) Oberflächenschutz an Rahmenteilen, die dauerhaft mit dem Gebäude verbunden
sind. d) Farbveränderungen von Torsystemen durch verstärkte Umwelteinflüsse und Verblassen, die im Laufe der Zeit auftreten können.
e) Ausdehnung des Torblattes durch Sonneneinstrahlung.
f) Transportschäden.
g) Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien an Tor, Torantrieben (Glühbirnen, Sicherungen, Batterie).
h) Schäden durch Überspannung. 
i) Schäden, die durch unzureichende oder nicht durchgeführte Wartung verursacht
werden. j) Schäden, die durch unzureichende oder nicht durchgeführte Pflege der Oberfläche verursacht werden.
k) Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
l) Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung oder Überlastung zurückzuführen sind.

Die Garantie erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht wird. Der Käufer oder ein Dritter kann aus dieser Garantie keine weiteren Rechte herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte.

Garantieausschluss

Um einen Garantieanspruch geltend machen zu können, ist die Rechtsfolge der Vertragspartner einzuhalten, die Ansprüche sind nicht abtretbar. Der Garantieanspruch ist vor Ablauf der genannten Garantiedauer gem. der Rechtsfolge über den Vertragspartner von DOORS AND PARTS zum Kaufzeitpunkt per Email anzumelden.
Telefax: +49 (0) 811 99865 499; E-Mail an: info@normstahl.com
Der Schaden muss schriftlich beschrieben werden. Die Schriftform ist obligatorisch, der Schaden ist plausibel zu beschreiben. Erfolgt die Regulierung eines Garantiefalls, verlängert oder verkürzt sich die Garantiezeit nicht. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und dies unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.

Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und im küstennahen Bereich unterliegen aggressiven Einflüssen und benötigen zusätzlich entsprechendem Schutz!

Garantieerklärung

Laden Sie Ihr Garantieerklärungsdokument herunter, um alle Einzelheiten zu erfahren.

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